Unterlagen

Flüge nach Brasilien

Bitte beachten Sie die geltenden Vorschriften zur Erklärung der Einfuhr und des Transports von inländischer und ausländischer Währung.

Richtlinien für die Deklaration der Mitführung und Beförderung von in- und ausländischer Währung

BESCHLUSS Nr. 2.524 (PDF, 0.08MB, PT)

Die Brasilianischen Zentralbank (Banco Central do Brasil) gibt gemäß Artikel 9 des Gesetzes 4.595 vom 31.12.1964 bekannt, dass der Nationale Währungsrat in seiner Sitzung vom 30.07.1998 unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Artikels 65 Absatz 2 des Gesetzes Nr. 9.069 vom 30.06.1995 Folgendes beschlossen hat:

Artikel 1 Natürliche Personen, die mit Geldmitteln in inländischer oder ausländischer Währung in Höhe von über 10.000,00 R$ (zehntausend Reais) - oder dem entsprechenden Geldwert in einer anderen Währung - nach Brasilien einreisen oder aus Brasilien ausreisen, müssen gemäß Artikel 65 Absatz 1 Unterabsatz III des Gesetzes Nr. 9.069/95 bei der am Ort der Ein- oder Ausreise nach bzw. aus Brasilien zuständigen Geschäftsstelle der brasilianischen Zollbehörde in der vom Finanzminister vorgeschriebenen Form eine Erklärung über die Mittel abgeben, die sie in bar oder in Form von Schecks oder Traveller-Schecks mit sich führen.
Reisende, die bei ihrer Ausreise aus Brasilien ausländische Währung in Höhe von über 10.000,00 R$ in bar, in Form von Schecks oder Traveller-Schecks mit sich führen, können aufgefordert werden, innerhalb einer von der Geschäftsstelle der Zollbehörde festzulegenden Frist folgende Dokumente vorzulegen:
  1. einen Nachweis darüber, dass die ausländische Währung in einer autorisierten Bank erworben wurde oder in einer Einrichtung, die offiziell dazu befugt ist, auf dem brasilianischen Währungsmarkt in Höhe des angegebenen Geldwertes oder eines höheren Wertes Geschäfte durchzuführen; oder
  2. die Erklärung, die von dem Reisenden bei der Einreise nach Brasilien über den sich in seinem Besitz befindlichen Geldwert oder einen höheren Wert bei der Geschäftsstelle der Zollbehörde abgegeben wurde; oder
  3. das Dokument, das den Empfang der ausländischen Währung in bar bzw. in Form von Traveller-Schecks nachweist, der aufgrund einer Zahlungsanweisung  in ausländischer Währung zu seinen Gunsten oder durch Verwendung einer internationalen Kreditkarte erfolgt ist, wenn es sich um einen Ausländer oder um einen brasilianischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland handelt, der sich in Brasilien auf der Durchreise befindet.
Mehr Informationen erhalten Sie bei der Brasilianischen Zentralbank